Als Diensthund bezeichnet man einen Hund, der zum Gebrauchshund ausgebildet wurde und in speziellen Bereichen eingesetzt wird. Insbesondere Militär, Zoll und Polizei verwenden diese Hunde. Ein Diensthund wird von einem Diensthundführer geführt.
Schon Anfang des 12. Jahrhunderts setzte man Hunde bei der Polizei ein, um in der Nacht die Städte zu bewachen oder aber auch Schmuggler aufzuspüren. In Deutschland begann man erst ab 1900 Hunde mit auf die Streife zu nehmen. Als ein Hund bei der Polizei einen Mörder aufspürte, wurden sie nicht nur zum Schutz eingesetzt, sondern auch zum Geruchsspurenvergleich.
Es gibt bestimmte Diensthunderassen, die in Deutschland zugelassen sind:
Es gibt verschiedene Ausbildungen und Bereiche für diese Hunde bei der Polizei. Sie können als Schutzhund, Spürhund, Drogenspürhund, Sprengstoffspürhund, Brandmittelspürhund, Leichenspürhund, Personensuchhund sowie Geldmittelspürhund ausgebildet werden.
Beim Zoll werden, genauso wie bei der Polizei, Hunde als Schutz- sowie Spürhunde gehalten. Hunderassen wie Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Airedale Terrier sowie Bouvier des Flandres werden in Deutschland zu Schutzdiensthunde ausgebildet. Diese Hunderassen sind jedoch nicht vorgeschrieben, weshalb man auch oftmals auf Cocker- Spaniel oder Labrador zurückgreift.
Beim Militär setzt man Hunde als Schutzhund, Wachhund, Personenspürhund, Sprengstoffspürhund. Drogenspürhund, Panzerabwehrhund, Zughund, Meldehund, Sanitätshund, Kampf-/Gefahrenabwehrhund sowie zum Transport von Munition ein.
Bei der deutschen Bundeswehr finden sie ihre Verwendung als Schutzhund, Sicherungsdiensthund, Feldjägerdiensthund, Minenspürhund, Sprengstoff-/Rauschmittelspürhund sowie Personenspürhund. Bevorzugte Hunderassen sind die deutschen sowie belgischen Schäferhunde. In Österreich greift man jedoch lieber auf den Rottweiler zurück.
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